{"id":1705,"date":"2025-12-01T15:22:48","date_gmt":"2025-12-01T15:22:48","guid":{"rendered":"https:\/\/elektroteq.de\/start\/?page_id=1705"},"modified":"2025-12-01T15:24:32","modified_gmt":"2025-12-01T15:24:32","slug":"unsere-agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/elektroteq.de\/start\/unsere-agbs\/","title":{"rendered":"Unsere AGB\u00b4s"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1705\" class=\"elementor elementor-1705\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f8c21a2 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f8c21a2\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e1dcffe elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"e1dcffe\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2d6730b7 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"2d6730b7\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-771aebc4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"771aebc4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<div class=\"wp-block-uagb-container uagb-block-6b278173 alignfull uagb-is-root-container\"><div class=\"uagb-container-inner-blocks-wrap\">\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-366beae e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"366beae\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8627f89 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"8627f89\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das Elektroinstallateur-Handwerk,<br \/>Herausgegeben und unverbindlich empfohlen vom Zentralverband der Deutschen<br \/>Elektrohandwerke, Bundesfachgruppe Elektroinstallation.<br \/>Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverst\u00e4ndnis Vertragsbestandteil;<br \/>sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder \u00e4hnlichen Bedingungen des Kunden.<br \/>Abweichungen, Erg\u00e4nzungen sowie besondere Zusicherungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit<br \/>der Schriftform.<br \/>I. Leistungs- und Reparaturbedingungen<br \/>1. Allgemeines<br \/>1.1 Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten,<br \/>gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung<br \/>f\u00fcr Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382<br \/>und DIN 18 384 als \u201eAllgemeine Technische Vertragsbedingungen f\u00fcr Bauleistungen (ATV)\u201c<br \/>auszugsweise auch Teil C (VOB\/B bzw. VOB\/C).<br \/>1.2 Zum Angebot des Werkunternehmers geh\u00f6rige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen<br \/>usw. sind nur an n\u00e4hernd als ma\u00df- und gewichtsgenau anzusehen,<br \/>es sei denn, die Ma\u00df- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt.<br \/>An diesen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Werkunternehmer Eigentums- und<br \/>Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen ohne Einverst\u00e4ndnis des Werkunternehmers<br \/>Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht oder auf sonstige Weise mi\u00dfbr\u00e4uchlich<br \/>verwendet werden; wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell<br \/>erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen F\u00e4llen nach Aufforderung<br \/>unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden.<br \/>2. Termine<br \/>2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich,<br \/>wenn die Einhaltung nicht durch Umst\u00e4nde die der Werkunternehmer nicht zu<br \/>vertreten hat, unm\u00f6glich gemacht wird. Als solche Umst\u00e4nde sind auch \u00c4nderungen sowie<br \/>Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchf\u00fchrung<br \/>notwendig sind.<br \/>2.2 Der Kunde hat in F\u00e4llen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen)<br \/>nur dann den Anspruch aus \u00a7 8 Nr. 3 VOB\/B, wenn f\u00fcr Beginn und Fertigstellung<br \/>eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf<br \/>dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erkl\u00e4rt hat, da\u00df er nach<br \/>fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.<br \/>3. Kosten f\u00fcr die nicht durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge<br \/>Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt<br \/>(Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), wenn ein Auftrag nicht durchgef\u00fchrt werden kann, weil:<br \/>3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt<br \/>werden konnte.<br \/>3.2 ein ben\u00f6tigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;<br \/>3.3 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft vers\u00e4umt;<br \/>3.4 der Auftrag w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung zur\u00fcckgezogen wurde.<br \/>3.5 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich<br \/>der Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.<br \/>4. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<br \/>4.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine<br \/>Bauleistungen sind, und f\u00fcr eingebautes Material betr\u00e4gt 1 Jahr. F\u00fcr Bauleistungen gilt die<br \/>VOB\/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB\/C.<br \/>4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene<br \/>Frist zur Nacherf\u00fcllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass<br \/>der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung dem<br \/>Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verf\u00fcgung steht.<br \/>4.3 Ist der Werkunternehmer zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl<br \/>durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.<br \/>4.4 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, ist der Kunde berechtigt die Verg\u00fctung zu mindern oder<br \/>vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der<br \/>Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung<br \/>ist.<br \/>4.5 Bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit die auf einer fahrl\u00e4ssigen<br \/>Pflichtverletzung des Werkunternehmers, oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen<br \/>Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungshilfen beruht, haftet der<br \/>Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt f\u00fcr Sch\u00e4den die auf<br \/>einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers oder auf einer Vors\u00e4tzlichen<br \/>oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder<br \/>Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<br \/>Fehler, die durch Besch\u00e4digung, falschen Anschlu\u00df oder falsche Bedienung durch<br \/>den Kunden verursacht werden, Sch\u00e4den durch h\u00f6here Gewalt, z.B. Blitzschlag,<br \/>M\u00e4ngel durch Verschlei\u00df bei \u00dcberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer<br \/>Teile durch nichtbestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch<br \/>oder M\u00e4ngel durch Verschmutzung.<br \/>Sch\u00e4den durch au\u00dfergew\u00f6hnliche mechanische, chemische oder atmosph\u00e4rische Einfl\u00fcsse.<br \/>4.6 Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverst\u00e4ndnis, des<br \/>Werkunternehmers \u00c4nderungen an den Leistungen vorgenommen werden.<br \/>4.7 Offensichtliche M\u00e4ngel der Leistungen des Werkunternehmers mu\u00df der Kunde<br \/>unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 10 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme<br \/>oder Inbetriebnahme, dem Werkunternehmer schriftlich anzeigen, ansonsten ist<br \/>dieser von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<br \/>4.8 Der Werkunternehmer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste an dem Gegenstand,<br \/>soweit ihn oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der<br \/>Besch\u00e4digung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses<br \/>unm\u00f6glich oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der<br \/>Wiederbeschaffungswert am Tag der Besch\u00e4digung zu ersetzen.<br \/>Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer I, 62 dieser Bedingungen bleibt unber\u00fchrt. Dar\u00fcber<br \/>hinausgehende Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden<br \/>sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Werkunternehmers<br \/>oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen vorliegt. Die Gew\u00e4hrleistungsfristen gelten auch f\u00fcr evtl.<br \/>Anspr\u00fcche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df, positiver Vertragsverletzung<br \/>und unerlaubten Handlungen.<br \/>Soweit sich hieraus eine Beschr\u00e4nkung der Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit bei Verschulden<br \/>bei Vertragsabschlu\u00df, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlungen zugunsten<br \/>des Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschr\u00e4nkung<br \/>f\u00fcr den Kunden entsprechend.<br \/>4.9 Gew\u00e4hrleistung und Haftung bei Bauleistungen<br \/>Die Gew\u00e4hrleistung und Haftung richtet sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 13 VOB\/B.<br \/>6. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen<br \/>6.1 Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein<br \/>Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinem Besitz gelangten Gegenstand<br \/>des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher<br \/>durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend<br \/>gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige<br \/>Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das Pfandrecht nur soweit<br \/>diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig sind.<br \/>6.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann<br \/>vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet<br \/>werden. Erfolgt nicht sp\u00e4testens 3 Monate nach der Abholaufforderung<br \/>die Abholung, entf\u00e4llt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung<br \/>f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Besch\u00e4digung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist<br \/>ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt,<br \/>den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert<br \/>zu ver\u00e4u\u00dfern. Ein etwaiger Mehrerl\u00f6s ist dem Kunden zu erstatten.<br \/>7. Eigentumsvorbehalt<br \/>Soweit die anl\u00e4\u00dflich von Reparaturen eingef\u00fcgten Ersatzteile o.\u00e4. nicht wesentliche<br \/>Bestandteile werden, beh\u00e4lt sich der Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten<br \/>Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Werkunternehmens<br \/>aus dem Vertrag vor.<br \/>Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus<br \/>dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Werkunternehmer vom Kunden den<br \/>Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingef\u00fcgten Teile herausverlangen.<br \/>S\u00e4mtliche Kosten der Zur\u00fcckholung und des Ausbaus tr\u00e4gt der Kunde.<br \/>Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer die<br \/>Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und<br \/>Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum<br \/>Ausbau nicht, gilt Punkt 7 Abs. 2 entsprechend.<br \/>8. Preise und Zahlungsbedingungen<br \/>8.1 Die angegebenen Endpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.<br \/>8.2 F\u00fcr Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der<br \/>Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden<br \/>angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden<br \/>diese Leistungen nach Aufma\u00df und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige<br \/>und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen<br \/>\u00a7 15 Nr. 5 VOB\/B.<br \/>8.3 Bei Auftr\u00e4gen, deren Ausf\u00fchrung \u00fcber einen Monat dauert, sind je nach<br \/>Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in H\u00f6he von 90% des jeweiligen<br \/>Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom<br \/>Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom<br \/>Kunden zu leisten.<br \/>II. Verkaufsbedingungen<br \/>1. Eigentumsvorbehalt<br \/>Die verkauften Gegenst\u00e4nde und Anlagen bleiben Eigentum des Verk\u00e4ufers bis<br \/>zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Anspr\u00fcche.<br \/>Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen f\u00fcr alle Forderungen, die der Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber<br \/>dem Kunden im Zusammenhang mit dem Gegenstand,<br \/>z.B. auf Grund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen,<br \/>nachtr\u00e4glich erwirbt. Bis zu dieser Erf\u00fcllung d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde nicht weiterver\u00e4u\u00dfert,<br \/>vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei<br \/>nichtqualifizierten Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungs\u00fcbereignung<br \/>und Verpf\u00e4ndung untersagt.<br \/>Ist der Kunde H\u00e4ndler (Wiederverk\u00e4ufer), so ist ihm die Weiterver\u00e4u\u00dferung im gew\u00f6hnlichen<br \/>Gesch\u00e4ftsgang unter der Voraussetzung gestattet, da\u00df die Forderung aus dem Weiterverkauf<br \/>einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Nebenrechte in H\u00f6he der Rechnungswerte des Verk\u00e4ufers bereits<br \/>jetzt an diesen abgetreten werden.<br \/>W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des<br \/>Gegenstandes berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt<br \/>nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug<br \/>oder kommt seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der<br \/>Verk\u00e4ufer den Gegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit<br \/>angemessener Frist den Gegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freih\u00e4ndigen<br \/>Verkauf bestm\u00f6glich verwerten.<br \/>Diese R\u00fccknahme, gilt bei Teilzahlungsgesch\u00e4ften eines nicht als Kaufmann in das<br \/>Handelsregister eingetragenen Kunden als R\u00fccktritt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen<br \/>des Abzahlungsgesetzes. S\u00e4mtliche Kosten der R\u00fccknahme und<br \/>der Verwertung des Gegenstandes tr\u00e4gt der Kunde.<br \/>Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pf\u00e4ndung des Gegenstandes oder bei Aus\u00fcbung<br \/>des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Verk\u00e4ufer sofort schriftlich<br \/>Mitteilung zu machen und den Dritten unverz\u00fcglich auf den Eigentumsvorbehalt des<br \/>Verk\u00e4ufers hinzuweisen. Der Kunde tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung einer<br \/>Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von<br \/>Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen. Der Kunde hat die Pflicht, den Gegenstand w\u00e4hrend der<br \/>Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgem\u00e4\u00dfem<br \/>Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen<br \/>Instandsetzung unverz\u00fcglich vom Verk\u00e4ufer ausf\u00fchren zu lassen.<br \/>Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr<br \/>Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als<br \/>10% \u00fcbersteigt.<br \/>2. Abnahme und Abnahmeverzug<br \/>Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgem\u00e4\u00df ab, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt,<br \/>ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig \u00fcber den<br \/>Gegenstand zu verf\u00fcgen und den Kunden mit angemessen verl\u00e4ngerter Nachfrist zu beliefern.<br \/>Unber\u00fchrt davon bleiben die Rechte des Verk\u00e4ufers, nach Nachfristsetzung<br \/>mit Ablehnungsandrohung (\u00a7 326 BGB) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder<br \/>Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<br \/>Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verk\u00e4ufer 20% des vereinbarten Preises<br \/>ohne Mehrwertsteuer als Entsch\u00e4digung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich<br \/>nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br \/>Die Geltendmachung eines tats\u00e4chlich h\u00f6heren Schadens bleibt vorbehalten.<br \/>Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies<br \/>zumutbar ist.<br \/>3. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<br \/>3.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle verkauften neuen Gegenst\u00e4nde und Anlagen<br \/>betr\u00e4gt 6 Monate ab Auslieferungstag. Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen jedoch innerhalb 10<br \/>Werktagen nach Inbetriebnahme ger\u00fcgt werden, ansonsten ist der Verk\u00e4ufer von der<br \/>M\u00e4ngelhaftung befreit. Gew\u00e4hrleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten<br \/>durchgef\u00fchrt.<br \/>Transport und Wegekosten werden f\u00fcr tragbare Gegenst\u00e4nde im gesch\u00e4fts\u00fcblichen<br \/>Einzugsbereich nicht \u00fcbernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes<br \/>\u00fcbersteigen w\u00fcrden.<br \/>3.2 Bei Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen hat auf Verlangen des Kunden der Verk\u00e4ufer,<br \/>sofern der Mangel mit verf\u00fcgbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt<br \/>werden kann oder der Verk\u00e4ufer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verz\u00f6gert,<br \/>kostenlos Ersatz zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung<br \/>(Unm\u00f6glichkeit oder unzumutbare Verz\u00f6gerung durch den Verk\u00e4ufer) kann der Kunde<br \/>wahlweise Herabsetzung des Vertrages verlangen.<br \/>3.3 Werden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend gemacht, so m\u00fcssen diese unverz\u00fcglich<br \/>durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.<br \/>3.4 Punkt 5.1.4. der Leistungs-, und Reparaturbedingungen (vorstehend unter I.) gilt<br \/>sinngem\u00e4\u00df.<br \/>3.5 Der Anspruch auf Gew\u00e4hrleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den<br \/>Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantierte<br \/>Behauptung des Verk\u00e4ufers, da\u00df der Eingriff in den Gegenstand den Mangel<br \/>herbeigef\u00fchrt habe, widerlegt.<br \/>3.6 Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Anspr\u00fcche, des Kunden einschlie\u00dflich<br \/>etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Folgesch\u00e4den und Sch\u00e4den<br \/>aus der Durchf\u00fchrung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe<br \/>Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschr\u00e4nkung der Haftung f\u00fcr<br \/>leichte Fahrl\u00e4ssigkeit bei Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df positiver Vertragsverletzung oder<br \/>unerlaubter Handlungen zugunsten des Verk\u00e4ufers ergibt, gilt diese Beschr\u00e4nkung f\u00fcr den<br \/>Kunden entsprechend.<br \/>3.7 Beim Verkauf von gebrauchten Gegenst\u00e4nden wird der Verk\u00e4ufer den Kunden nach<br \/>besten Wissen und Gewissen \u00fcber den Gebrauchswert des Gegenstandes beraten. Soweit<br \/>der Verk\u00e4ufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart<br \/>wird, ist jede Gew\u00e4hrleistung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen.<br \/>4. R\u00fccktritt<br \/>4.1 Der Verk\u00e4ufer kann vom Vertrag zur\u00fccktreten:<br \/>4.1.1 wenn er durch h\u00f6here Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch einen sonstigen<br \/>Umstand, den er nicht zu vertreten hat und der f\u00fcr die Fertigstellung des Gegenstandes von<br \/>erheblicher, Bedeutung ist, die Lieferung nicht ausf\u00fchren kann.<br \/>4.1.2 wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage<br \/>\u00fcberschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen l\u00e4\u00dft.<br \/>4.1.3 wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben \u00fcber seine Person, seinen Verdienst oder<br \/>seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gef\u00e4hrden.<br \/>4.2 Der Kunde kann vom Vertrag zur\u00fccktreten:<br \/>wenn der Verk\u00e4ufer schuldhaft die vom Kunden um eine angemessene Nachfrist mit<br \/>Ablehnungsandrohung verl\u00e4ngerte Lieferfrist nicht einh\u00e4lt. Kein Verschulden liegt vor<br \/>bei Lieferhindernissen infolge von h\u00f6herer Gewalt, Streik und Aussperrung. In solchen F\u00e4llen<br \/>verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Steht die Nichtausf\u00fchrbarkeit auf<br \/>Grund solcher Umst\u00e4nde fest, kann der Kunde zur\u00fccktreten. Die Lieferzeit gilt als eingehalten,<br \/>wenn die Gegenst\u00e4nde termingerecht zum Versand bereitstehen.<br \/>4.3 Bei R\u00fccktritt sind Verk\u00e4ufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen<br \/>Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren. Der Kunde hat im Fall seines R\u00fccktritts dem Verk\u00e4ufer<br \/>f\u00fcr die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen sowie bei erfolgter Lieferung f\u00fcr<br \/>Besch\u00e4digung des Gegenstandes Ersatz zu leisten, welche durch ein Verschulden des<br \/>Kunden oder durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht sind.<br \/>F\u00fcr die \u00dcberlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu verg\u00fcten, wobei<br \/>auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Gegenstandes R\u00fccksicht zu nehmen ist.<br \/>III. Preise und Zahlungsbedingungen f\u00fcr Verk\u00e4ufe und Leistungen<br \/>1. Die angegebenen Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw.<br \/>Verk\u00e4ufers inkl. Mehrwertsteuer. Kosten f\u00fcr Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort k\u00f6nnen<br \/>getrennt berechnet werden.<br \/>2. Alle Rechnungsbetr\u00e4ge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.<br \/>Teilzahlungen bei Verk\u00e4ufen sind nur m\u00f6glich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.<br \/>In solchen F\u00e4llen wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung f\u00e4llig, wenn<br \/>der Kunde mindestens mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger\u00e4t.<br \/>3. Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Ec-Schecks (\u201eeurocheque-System\u201c) und<br \/>Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, erstere nur gegen Vorlage einer g\u00fcltigen<br \/>ec-Scheckkarte (\u201eeurocheque-System\u201c) und letztere nur nach besonderer Vereinbarung.<br \/>4. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser dem<br \/>Werkunternehmer bzw. Verk\u00e4ufer den entstandenen Verzugsschaden mindestens in H\u00f6he<br \/>des gesetzlichen Zinses zu ersetzen.<br \/>IV. Gerichtsstand<br \/>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung<br \/>einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen mit Kaufleuten , juristischen Personen<br \/>des \u00f6ffentlichen Rechts und Tr\u00e4ger von \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen ist<br \/>ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verk\u00e4ufers.<br \/>Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im<br \/>Inland hat, nach Vertragsabschlu\u00df seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort<br \/>aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum<br \/>Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeinen 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